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KKS
> Das bewährte Kommunikationssystem für Arbeitgeber,
Leistungserbringer und Krankenkassen
KKS ist das in der Praxis vielfach bewährte System für den Datenaustausch zwischen Krankenkassen und ihren Kommunikationspartnern - Arbeitgebern, Krankenhäusern und sonstigen Leistungserbringern. KKS beruht auf den technischen Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach §301 und §302 SGB V (für Krankenhäuser bzw. sonstige Leistungserbringer). Um den Interessen der Kommunikationspartner, die mit unterschiedlichen Datensatzstrukturen arbeiten, gerecht zu werden, wurde KKS in verschiedenen Versionen realisiert:
- KKS-KH für Krankenhäuser
- KKS-SL für sonstige Leistungserbringer und
- KKS-LE als Kombiprodukt für Krankenhäuser, sonstige Leistungserbringer, Apotheken und Rehakliniken
Arbeitgeber und Leistungserbringer dürfen – so sehen es die Bestimmungen der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) und des Sozialgesetzbuches vor – seit 01.01.2006 Versichertendaten nur noch elektronisch mit den gesetzlichen Krankenversicherungen austauschen. Um die sensiblen Daten zu schützen, haben die Spitzenverbände der Gesetzlichen Krankenversicherung neue Security-Richtlinien verabschiedet. Aktuell wird das Verschlüsselungsverfahren PKCS#7 eingesetzt. Das bewährte Krankenkassen-Kommunikations-System von CoCoNet unterstützt alte und neue Verfahren parallel, so dass kein abrupter Wechsel erfolgen muss.
Um KKS optimal in andere Systeme der Anwender zu integrieren, verfügt KKS über eine Schnittstelle zu Leistungs- und Personalabrechnungssystemen.

